Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 27.07.2005 - 4 K 1648/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung der Festsetzung des Eigenanteils eines Schülers an den Schülerfahrkosten; Voraussetzungen der Durchsetzung eines Anspruchs auf Übernahme einer kostenlosen Schülerbeförderung; Schulfinanzgesetzliche Ausgestaltung der Definition der Schülerfahrkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VerfG Schleswig-Holstein, 03.09.2012 - LVerfG 1/12
Kommunale Verfassungsbeschwerde, Schulgesetz, Selbstverwaltungsgarantie, …
Diese Grundsätze sind auf die Eigenbeteiligung bei den Schülerbeförderungskosten übertragbar, gleich ob man diese Eigenbeteiligung als Gebühr im Sinne von § 4 Abs. 1 KAG ansieht, die als Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer besonderen Leistung erhoben wird (so VG Schleswig…, Beschluss vom 17. September 2007 - 9 B 67/07 - NVwZ-RR 2008, 399 ff., Juris Rn. 17) oder als sonstige Abgabe außerhalb des KAG (so VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27. Juli 2005 - 4 K 1648/02 -, Juris Rn. 32 und VG Potsdam…, Beschluss vom 12. August 2004 - 12 L 505/04 - LKV 2005, 230 f., Juris Rn. 8), denn jedenfalls handelt es sich bei der Eigenbeteiligung um ein Entgelt im Sinne von § 76 Abs. 2 S. 1 GO. - VG Minden, 25.08.2008 - 2 K 2219/07
Stadt Bünde muss in Sachen Schülerfahrkosten "nachsitzen"
vgl. dazu: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27.05.2005 - 4 K 1648/02 -, juris.vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27.05.2005 - 4 K 1648/02 - , juris.
- VG Minden, 22.01.2009 - 2 K 2279/07
Zulässigkeit der Festsetzung eines Eigenanteils von 12,- EUR für das erste Kind …
vgl. dazu: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27.07.2005 - 4 K 1648/02 -, juris.vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27.07.2005 - 4 K 1648/02 -, juris.
- VG Minden, 12.08.2011 - 8 K 155/11 Zwar teilt das Gericht nicht die Bedenken der Beklagten im Hinblick auf die Zulässigkeit der Klage unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in seinem Urteil vom 27.07.2005 - 4 K 1648/02 -, wonach der Eigenanteil als untrennbarer Bestandteil des Antrags auf die Schülermonatskarte einer isolierten Aufhebung nicht zugänglich ist.
- VG Minden, 22.01.2009 - 2 K 120/08
Erhebung eines Eigenanteils für Schülermonatskarten anstelle von kostenlosen …
vgl. zur Untrennbarkeit des Eigenanteils von der Bewilligung der Schülerfahrkarte auch: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27.07.2005 - 4 K 1648/02 -, juris. - VG Düsseldorf, 09.03.2012 - 20 K 5378/11
Zulässigkeit eines Eigenanteils der Schüler an den Kosten für ein sog. …
Dafür spreche, dass § 97 Abs. 3 Satz 2 SchulG nur eine einzige Ausnahme von der Verpflichtung zum Eigenanteil für Schüler vorsehe, die Sozialhilfe beziehen, vgl. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 27. Juli 2005 - 4 K 1648/02 -, zitiert nach juris.