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   VG Gelsenkirchen, 27.07.2005 - 4 K 1648/02   

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https://dejure.org/2005,30561
VG Gelsenkirchen, 27.07.2005 - 4 K 1648/02 (https://dejure.org/2005,30561)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 27.07.2005 - 4 K 1648/02 (https://dejure.org/2005,30561)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 4 K 1648/02 (https://dejure.org/2005,30561)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Festsetzung des Eigenanteils eines Schülers an den Schülerfahrkosten; Voraussetzungen der Durchsetzung eines Anspruchs auf Übernahme einer kostenlosen Schülerbeförderung; Schulfinanzgesetzliche Ausgestaltung der Definition der Schülerfahrkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VerfG Schleswig-Holstein, 03.09.2012 - LVerfG 1/12

    Kommunale Verfassungsbeschwerde, Schulgesetz, Selbstverwaltungsgarantie,

    Diese Grundsätze sind auf die Eigenbeteiligung bei den Schülerbeförderungskosten übertragbar, gleich ob man diese Eigenbeteiligung als Gebühr im Sinne von § 4 Abs. 1 KAG ansieht, die als Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer besonderen Leistung erhoben wird (so VG Schleswig, Beschluss vom 17. September 2007 - 9 B 67/07 - NVwZ-RR 2008, 399 ff., Juris Rn. 17) oder als sonstige Abgabe außerhalb des KAG (so VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27. Juli 2005 - 4 K 1648/02 -, Juris Rn. 32 und VG Potsdam, Beschluss vom 12. August 2004 - 12 L 505/04 - LKV 2005, 230 f., Juris Rn. 8), denn jedenfalls handelt es sich bei der Eigenbeteiligung um ein Entgelt im Sinne von § 76 Abs. 2 S. 1 GO.
  • VG Minden, 25.08.2008 - 2 K 2219/07

    Stadt Bünde muss in Sachen Schülerfahrkosten "nachsitzen"

    vgl. dazu: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27.05.2005 - 4 K 1648/02 -, juris.

    vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27.05.2005 - 4 K 1648/02 - , juris.

  • VG Minden, 22.01.2009 - 2 K 2279/07

    Zulässigkeit der Festsetzung eines Eigenanteils von 12,- EUR für das erste Kind

    vgl. dazu: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27.07.2005 - 4 K 1648/02 -, juris.

    vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27.07.2005 - 4 K 1648/02 -, juris.

  • VG Minden, 12.08.2011 - 8 K 155/11
    Zwar teilt das Gericht nicht die Bedenken der Beklagten im Hinblick auf die Zulässigkeit der Klage unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in seinem Urteil vom 27.07.2005 - 4 K 1648/02 -, wonach der Eigenanteil als untrennbarer Bestandteil des Antrags auf die Schülermonatskarte einer isolierten Aufhebung nicht zugänglich ist.
  • VG Minden, 22.01.2009 - 2 K 120/08

    Erhebung eines Eigenanteils für Schülermonatskarten anstelle von kostenlosen

    vgl. zur Untrennbarkeit des Eigenanteils von der Bewilligung der Schülerfahrkarte auch: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27.07.2005 - 4 K 1648/02 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 09.03.2012 - 20 K 5378/11

    Zulässigkeit eines Eigenanteils der Schüler an den Kosten für ein sog.

    Dafür spreche, dass § 97 Abs. 3 Satz 2 SchulG nur eine einzige Ausnahme von der Verpflichtung zum Eigenanteil für Schüler vorsehe, die Sozialhilfe beziehen, vgl. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 27. Juli 2005 - 4 K 1648/02 -, zitiert nach juris.
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